Verwaltungsrecht

Unter Verwaltungsrecht werden die Rechtsvorschriften verstanden, welche die Beziehungen zwischen öffentlichen Verwaltungsträgern untereinander oder dem einzelnen Bürger regeln.

Klassische Gebiete des Verwaltungsrechts sind z.B. das öffentliche Baurecht, das Städtebaurecht, Erschließungsbeitragsrecht, Kommunalabgabenrecht, das Abfallrecht, Beamtenrecht, das Schulrecht, das Recht der Bodenordnung (Umlegung, Flurbereinigung), das Gaststättenrecht und Ausländerrecht, um nur einige zu nennen.

Rechtsanwalt Klaus Lenzen ist als Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Aschaffenburg Ihr spezieller Ansprechpartner dann, wenn es um die fachkundige Wahrnehmung von Rechten gegenüber Ämtern und Behörden geht.

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