Straßenverkehrsrecht

Das Verkehrsrecht beinhaltet eine ganze Reihe von Vorschriften. Mit vielen wird der Bürger –natürlich insbesondere der Verkehrsteilnehmer- tagtäglich konfrontiert.

Dies gilt insbesondere für die Straßenverkehrsordnung, welche die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleisten soll. Verstöße werden mit Verwarnungs- und Bußgeldern geahndet.

Aber auch strafrechtliche Vorschriften gehören zum Verkehrsrecht. Wer unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilnimmt, wer andere gefährdet oder gar verletzt, wer sich unerlaubt von einer Unfallstelle entfernt, kann sich strafbar machen.

Der Entzug und die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis sind Gegenstand des Verkehrsrechts; das Verwaltungsrecht spielt hier eine maßgebliche Rolle.

Haben Sie einen Verkehrsunfall erlitten, helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche (Unfallregulierung) oder auch dabei, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

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