Sozialrecht

Das Sozialrecht ist von einem Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen dem Bürger (z.B. als Antragsteller, Leistungsempfänger, Sozialversicherter) und der öffentlichen Verwaltung geprägt.

Die Tätigkeit des Rechtsanwaltes erstreckt sich hier insbesondere auf folgende Gebiete:

  • Recht der Rentenversicherung (SGB VI)

  • Recht der Krankenversicherung (SGB V)

  • Recht der Pflegeversicherung (SGB XI)

  • Recht der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII)

  • Recht der Arbeitslosenversicherung (SGB III)

Bei Fragen zum Thema

  • - Anspruch

  • - Anspruchsdauer

  • - Höhe von Arbeitslosengeld I und II („Hartz IV“)

  • -Sozialhilfe

ist der auf dem Gebiet des Sozialrechts tätige Anwalt Ihr Ansprechpartner. Geht es um die Überleitung von Unterhaltsansprüchen von pflegebedürftigen Eltern gegenüber ihren Kindern durch die Sozialbehörden, kann Ihnen der auf dem Gebiet des Familienrechts (Stichwort: Elternunterhalt) tätige Anwalt weiterhelfen.

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