Insolvenzrecht

Dieses Rechtsgebiet regelt den Ablauf des Verfahrens der Verteilung des Vermögens von Unternehmen und Privatpersonen, die aufgrund von Überschuldung oder (drohender) Zahlungsunfähigkeit ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Für Privatpersonen bietet die Möglichkeit der Restschuldbefreiung die Chance, dass nach der gesetzlich vorgesehenen Wohlverhaltensphase die nach Durchführung des Insolvenzverfahrens noch verbliebenen Schulden erlassen werden und sie wirtschaftlich einen Neuanfang beginnen können.

Privatpersonen, die kein Gewerbe betrieben haben (somit also Verbraucher sind), müssen jedoch eine Einigung mit ihren Gläubigern versuchen, bevor sie bei Gericht einen Insolvenzantrag mit Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung stellen können. Bei diesem Einigungsversuch müssen sie eine (im Sinne des Gesetzes) anerkannte Stelle beiziehen; dies kann etwa eine Verbraucherberatungsstelle (bei kirchlichen oder staatlichen Einrichtungen) oder ein Rechtsanwalt sein.

Wenn Sie eine Forderung haben und ihr Schuldner befindet sich in Insolvenz, helfen wir Ihnen bei der Anmeldung Ihrer Ansprüche und evtl. auftretenden Fragen zu den Erfolgsaussichten und zur Einordnung Ihrer Forderung im System des Insolvenzrechts.

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