Erbrecht
Dieses Rechtsgebiet regelt die
gesetzliche und gewillkürte Erbfolge (Vorliegen eines Testaments oder Erbvertrages)
Möglichkeiten der Gestaltung der Erbfolge (z.B. durch Erbeinsetzung, Vermächtnisse, Teilungsanordnungen, Vor-und Nacherbfolge),
Rechtsverhältnisse der Erben und sonstiger Beteiligter untereinander (Stichwort: Pflichtteilsrecht)
Ihr Rechtsanwalt berät Sie bei Fragen im Zusammenhang mit Ihren Ansprüchen nach dem Tod eines Angehörigen; er vertritt Sie bei der Durchsetzung Ihres Erb-und Pflichtteilsanspruchs und unterstützt bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.