Erbrecht

Dieses Rechtsgebiet regelt die

  • gesetzliche und gewillkürte Erbfolge (Vorliegen eines Testaments oder Erbvertrages)

  • Möglichkeiten der Gestaltung der Erbfolge (z.B. durch Erbeinsetzung, Vermächtnisse, Teilungsanordnungen, Vor-und Nacherbfolge),

  • Rechtsverhältnisse der Erben und sonstiger Beteiligter untereinander (Stichwort: Pflichtteilsrecht)

Ihr Rechtsanwalt berät Sie bei Fragen im Zusammenhang mit Ihren Ansprüchen nach dem Tod eines Angehörigen; er vertritt Sie bei der Durchsetzung Ihres Erb-und Pflichtteilsanspruchs und unterstützt bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.

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