Allgemeines Zivilrecht

Unter diesem Begriff sind Rechtsgebiete angesprochen, die jeden Bürger im Alltag betreffen können. Neben den hier in speziellen Kapiteln gesondert dargestellten Bereichen gehören hierher Fragen im Zusammenhang mit einem

  • Kaufvertrag

  • Dienstvertrag (z.B. mit einem Architekten, Arzt, Steuerberater, Rechtsanwalt)

  • Reisevertrag

  • Werkvertrag (z.B. mit einem Handwerker, einer Autowerkstatt)

  • Darlehensvertrag

  • Schadensersatzanspruch (z.B. bei Körperverletzung oder Verkehrsunfall)

Im Zusammenhang mit der Klärung von Ansprüchen auf den genannten Gebieten spielt das sog. Allgemeine Schuldrecht eine Rolle, bei dem es um das Zustandekommen von Verträgen, Geschäftsfähigkeit, die Wirksamkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Auslegung von Willenserklärungen, Gestaltungsrechten wie Kündigung, Anfechtung, Widerruf, besondere Vertriebsformen (Fernabsatz, Außergeschäftsraumvertrag) und andere Gesichtspunkte geht.

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