Die Kanzlei

Gründung

Am 01.10.1976 gründete Rechtsanwalt Lenzen eine Anwaltskanzlei in Aschaffenburg. Schon damals war abzusehen, dass die Kanzlei nicht als Einzelkanzlei geführt werden sollte.

Mit Eintritt von Rechtsanwalt Fischer in die Kanzlei am 01.01.1977 kam es zur Bildung einer Sozietät, die derzeit nach altersbedingtem Ausscheiden von Herrn Rechtsanwalt Fischer mit Frau Rechtsanwältin Hein fortgeführt wird.

Zielsetzung

Jeder unserer Rechtsanwälte hat sich von Beginn seiner Berufstätigkeit an einem eigenen Rechtsgebiet in besonderer Weise zugewandt.

Rechtsanwalt Lenzen hat sich dem Verwaltungsrecht verschrieben. Ihm wurde als erstem Rechtsanwalt im Landgerichtsbezirk Aschaffenburg gestattet, die Bezeichnung „Fachanwalt für Verwaltungsrecht“ zu führen.

Rechtsanwältin Hein führt den Titel „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ seit 1995; ihr weiterer Tätigkeitsschwerpunkt lieg im Familienrecht. Seit Eintritt in die Sozietät bearbeitet sie das zuvor vom seit 2011 ausgeschiedenen Sozius Rechtsanwalt Dietrich Fischer betreute Rechtsgebiet des Partnervermittlungsrechts und vertritt mehrere Partnervermittlungsinstitute bundesweit.

Rechtsanwältin Jurasik bearbeitet Mandate auf dem Gebiet des Sozialrechts, wo ihre besonderen Interessen liegen.

Jeder Rechtsanwalt unserer Kanzlei verfügt über eine langjährige Berufserfahrung, Kenntnisse aus dem von ihm speziell bearbeiteten Rechtsgebiet werden durch regelmäßige Fortbildung in Seminaren und aus Fachliteratur auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung gehalten.

Selbstverständlich beraten und vertreten wir unsere Mandanten in allen Angelegenheiten auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts wie z. B. des privaten Baurechts, bei Verkehrsunfällen, Versicherungsangelegenheiten, aber auch in Straf- und Bußgeldsachen.

Zu unseren Mandanten zählen neben Privatpersonen auch Firmen uns Selbständige, die uns bei Fragen auf den unterschiedlichsten Rechtsgebieten konsultieren können.

Ausbilder

Seit vielen Jahren sind wir als Ausbilder für junge Juristen tätig. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat uns im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern als Ausbildungsstelle für das Pflichtwahlpraktikum in den Schwerpunktbereichen 1 Justiz und 2 Verwaltung zugelassen.

Mitarbeiter

In unserer Kanzlei sind mehrere ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte tätig, die uns in unserer täglichen Arbeit unterstützen und Ihnen oftmals schon bei allgemeinen Fragen weiterhelfen können.

Besonders in reinen Inkassosachen genügt häufig die Kontaktaufnahme mit einer unserer Mitarbeiterinnen. Sie ermitteln schnell und präzise aktuelle Forderungsstände und leiten die notwendigen Schritte zur Beitreibung Ihrer Forderung ein.

Unser freundliches Fachpersonal erteilt Ihnen gerne jederzeit Auskünfte über den Sachstand in Ihrer Angelegenheit.

Regelmäßig bilden wir einen oder mehrere Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen zu Rechtsanwaltsfachangestellten aus.

Kanzleiräume

Unsere Büroräume liegen im Erdgeschoss des Hauses Kleberstraße 6-8.

Die nachfolgenden Bilder geben einen Eindruck der (Arbeits-) Atmosphäre.

  • Besprechungszimmer
  • Eingangsbereich
  • Eingangsbereich
  • Der Empfang
Kontakt

Damit Sie den Anwalt Ihres Vertrauens ohne Wartezeiten erreichen, möchten wir Sie bitten, Termine telefonisch mit uns abzustimmen.

Telefon: 06021 / 365 80

Fax: 06021 / 365 820

Mail: info@lenzen-hein.de

Gerne können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.

Postadresse und Hausanschrift:
Kleberstraße 6-8
63739 Aschaffenburg

Sie erreichen die Mitarbeiter unseres Büros von
Montag bis Donnerstag in der Zeit von
8:00 Uhr — 12:00 Uhr und 13:00 Uhr — 17:00 Uhr
Freitags von 8:00 Uhr — 14:30 Uhr

Nach Absprache können bei Bedarf Termine auch außerhalb der Bürozeiten vereinbart werden.

Anreise

Hier finden Sie uns

Hier finden Sie uns

Wenn Sie vor dem Eingang des Gebäudes zum Hauptbahnhof stehen, die Ludwigstraße dort überqueren und sich leicht nach rechts wenden, finden Sie die Kleberstraße, die in Richtung Weißenburger Straße führt. Aufgrund der Nähe zum Bahnhof mit Busbahnhof erreichen Sie uns problemlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Kurzzeitparkplätze gibt es im Bahnhofsviertel und an der Weißenburger Straße; das Parkhaus am Bahnhof bietet die nächstgelegenen Parkmöglichkeiten.

Unterlagen

Zu Ihrem ersten Besprechungstermin sollten Sie sämtliche Unterlagen mitbringen, die Ihren Fall betreffen. Dazu gehören natürlich z.B. Verträge und der bisher geführte Schriftwechsel.
In Fällen aus dem Verwaltungsrecht ist es wichtig, Bescheide mitzubringen, eventuell Fotos und Lagepläne.
Auch in den anderen Rechtsgebieten ist es notwendig, dass Sie uns sämtliche bereits ergangenen Entscheidungen vorlegen. Bewahren Sie bitte auch die Kuverts auf, da sich aus dem Poststempel oder den Vermerken des Zustellers zumeist errechnen lässt, innerhalb welcher Fristen eine Reaktion erforderlich ist.

Dies ist deshalb besonders wichtig, weil die meisten behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen nur innerhalb bestimmter Fristen angegriffen werden können.

Sollten Sie selbst verklagt werden, wird Ihnen das Gericht, bei dem die Klage eingereicht wurde, ebenfalls Fristen setzen, innerhalb derer Sie sich verteidigen können.

Bei Fristversäumnis droht Rechtsverlust!

Aus diesen Gründen ist es erforderlich, den Rechtsanwalt möglichst frühzeitig aufzusuchen und ihn mit den erforderlichen Informationen zu versorgen.

Vergessen Sie auch nicht, Ihre Rechtsschutzpolice mitzubringen, damit gegebenenfalls eine Deckungszusage eingeholt werden kann. Dies erledigen wir gerne für Sie.

Impressum